Anmerkungen zur Haushaltsplanberatung 2019

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Gäste hier im Saal

und sehr geehrte Damen und Herren der Presse.

 

 

Ein Jahr Ratsarbeit liegt hinter uns. Wir haben es uns mit unseren Entscheidungen nicht immer leicht gemacht. Manchmal sind die Meinungen aufeinandergeprallt und wir haben auch hier und da versucht uns auszutricksen. Aber bei all dem dürfen keine Feindbilder entstehen. Man muss auch nach einer Auseinandersetzung immer noch eine Frikadelle zusammen essen und ein Bier miteinander trinken können. Im Großen und Ganzen geht es ja um das Beste für die Stadt und seine Bürger. Daran sollten wir uns vielleicht in Zukunft erinnern.

Nun liegt, wie in jedem Jahr, ein neuer Haushaltsplan vor uns. Hier steht drin, was wir, sprich Rat und Verwaltung, uns für dieses Jahr so vorgenommen haben. In diesem Zusammenhang möchte ich das eine und andere ansprechen.

Zu Beginn möchte ich die Gemeindeordnung NRW § 75 Abs. 1 zitieren.

Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.

Jetzt kommt das Wort Infrastruktur ins Spiel.

Der Wirtschafts-Duden definiert das so: Infrastruktur sind alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten. Die Infrastruktur wird meist unterteilt in technische Infrastruktur (z. B. Einrichtungen der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung, der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung) und soziale Infrastruktur (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen, Einkaufsstätten, kulturelle Einrichtungen).

Alles das finden wir in unserem Haushalt wieder. Jetzt geht es nur noch um wirtschaftlich, effizient, d.h. erfolgreich, nutzbringend, zweckmäßig und sparsam.

Wirtschaftlich z.B. wäre es schon, wenn die öffentlichen Ausschreibungen abgeschafft würden. Hier ist die Kommune doch auf Gedeih und Verderb den Anbietern ausgeliefert. Das günstigste Angebot muss genommen werden. Ist es auch immer das wirtschaftlichste? Im normalen Wirtschaftsbetrieb ist das anders. Es werden Angebote eingeholt, eventuell nachverhandelt und dann gegebenenfalls ein Auftrag erteilt.

Bauprojekte müssen im Vorfeld besser vorbereitet werden. Bereits in der Planungsphase sollten Kontrollen durch Fachleute erfolgen. Auch Betriebskosten sind bereits bei der Planung mit darzustellen. Bei der Ausführung der Maßnahme sollten immer wieder Kontrollen erfolgen.

Eine Kommune ist doch auch ein Unternehmen. Eigentlich eine Genossenschaft. Eine Bürgergenossenschaft. Denn der Bürger ist mit seinen Steuern und Abgaben daran beteiligt. Wir sind Geschäftsführung und Aufsichtsrat und somit den Bürgern Rechenschaft schuldig.

Der größte Batzen, der aus unserem Haushalt verschwindet, ist die Kreisumlage. 17.540.260 € fallen weg. Für uns als Kommune ein herber Verlust.

Natürlich braucht der Kreis zur Erledigung seiner Aufgaben Geld. Aber muss er sich das alles bei den schwächelnden Kommunen holen? Eine Überlegung wäre, dass Land und Kommunen für den Kreisetat aufkommen. Jeweils zur Hälfte. Ich denke hier an über 1,8 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen beim Land. Die kommunalen Spitzenverbände müssen hier aktiv werden.

Da die Kommune logischerweise für die Bewältigung ihrer Aufgaben mehr Geld in ihrer Kasse haben und den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 erreichen möchte, macht der Kämmerer den Vorschlag, u.a. die Grundsteuer B (Letzte Erhebung 2015) von derzeit 455 %-Punkte auf 495 %-Punkte zu erhöhen. D.h. 7,6 % reale Erhöhung. Der fiktive Hebesatz ist bei 443 %-Punkte. Wir würden kreisweit dann im Mittelfeld liegen. Der Kämmerer erwartet durch diese Maßnahme eine Mehreinnahme von ca. 280.000 €. Bei Wilhelms würde das 4,37 € im Monat ausmachen. Das ist zu verschmerzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 16.1.2018 den Gesetzgeber bis zum 31.12.2019 zu einer Neuregelung der Einheitswert- und Grundsteuerbemessung verpflichtet. Gleichzeitig dürfen die beanstandeten Regelungen aber bis längsten 31.12.2024 angewandt werden. D.h., dass bis dahin Vorbereitungen, Erhebungen usw. durchgeführt sein müssen. Wenn das alles erledigt ist, dann wird sich auch der Stadtrat Netphen mit der neuen Grundsteuerart befassen müssen. Aber muss bis dahin alles stillstehen?

Wir haben uns eingehend mit der Sache beschäftigt und sind nach langem Abwägen „dafür und dagegen“ zu dem Entschluss gekommen, der maßvollen Angleichung der Grundsteuer B zuzustimmen. Wir stehen für „Klarheit und Wahrheit“ bei den Finanzen und übernehmen auch Verantwortung.

Zwei Dinge haben uns bei unserer Entscheidungsfindung u.a. bestärkt.

  1. Die Pressemitteilung der kommunalen Spitzenverbände NRW

„Finanzdefizit in der Kinderbetreuung wird beseitigt – zusätzliches Geld ermöglicht bessere Betreuung“

Für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden zusätzlich 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Kommunen verpflichten sich davon 375 Millionen aufzubringen, das Land die anderen 375 Millionen Euro.

  1. Für den Winterdienst erheben wir keine eigene Gebühr. Die Kosten für den Winterdienst betragen aber im Durchschnitt 300.000 € pro Jahr.

Und jetzt überlegen sie mal weiter.

Als nächstes möchte ich die KAG Beiträge zum Straßenbau ansprechen. Bei Anliegerstraßen werden die Bürger zu 50 % und bei Gehwegen zu 60 % beteiligt.Wir unterstützen die Kampagne des Bundes der Steuerzahler und würden uns freuen wenn eine Unterschriftensammelstelle an der Pforte des Rathauses eingerichtet werden könnte. Der Steuerzahlerbund hat bereits über 250.000 Unterschriften gesammelt. Auf den Landtag soll dadurch Druck ausgeübt werden, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Vielleicht könnte hier eine Drittelregelung, Land, Kommune, Bürger, helfen, die Bürger zu entlasten. Denn nach der heutigen Regelung kann es an die Existenzgrundlage der Eigentümer gehen.

Nun hat der Rat am 8.11.2018 beschlossen, bis zum 31.12.2019 keine Gebühren zu erheben. In der Hoffnung dass bis dahin eine landeseinheitliche Regelung getroffen wird. Bis dahin sollte einfach der Straßen- und Gehwegebau eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Obwohl es in Netphen einige marode Straßen und Gehwege gibt. Es gibt Gehwege, die man bei starkem Regenwetter nur mit Gummistiefeln begehen kann. So tief sind die Absenkungen und so unfallträchtig sind diese Wege.

Für die Unterhaltung von Straßen stehen trotzdem 175.000 € im Haushalt.

Es gibt einen Ausschuss, da wird von einigen Mitgliedern, eigentlich immer dieselben, an der Verwaltung rumgenörgelt, sie würde sich nicht genug für die Schulen einsetzten. So wie ich die Schulleitungen verstanden habe, sehen diese das anders. Alleine in diesem Haushalt stehen, wenn ich richtig addiert habe, 1.300.000 € für Modernisierungsmaßnahmen an und in Gebäuden, für Einrichtungsgegenstände, Computer, Lehr-und Lernmittel usw. zur Verfügung. Und das nicht nur wegen Gute Schule 2020. Denn auch diese vom Land zur Verfügung gestellten Mittel sind Kredite.

Bei der Abfallwirtschaft haben wir leider weniger Erträge aus der Altpapierverwertung. Hier sind im Haushalt nur 25.000 € Einnahmen eingestellt. 2017 haben wir für Altpapier noch 89.651 € eingenommen. Das wäre ein Rückgang von 71,91 %.

2020 soll mit dem Ausbau der Kläranlage Netphen begonnen werden. Damit es überhaupt zu einem Ausbau kommt, stehen für Ingenieurleistungen satte 500.000 € im Haushaltsplan.

Als freiwillige Leistung, und darauf können wir stolz sein, haben wir 70.000 € für den Familienförderfond in den Haushalt eingestellt. Der gilt aber auch für Rentner. Hier können finanziell schwache Familien und Alleinerziehende auf Antrag Zuschüsse zur Grundsteuer B, Wasser und Kanalbenutzungsgebühren, Klassenfahrten, Kita- und Schulmittagessen und einiges andere mehr erhalten.

Apropos Infrastruktur. Im Freizeitpark ist im letzten Jahr die Trampolinhalle in Betrieb genommen worden. Mit dieser und den anderen Angeboten die vorgehalten werden, erhoffen wir uns für den Park einen finanziellen Gewinn zu erzielen. Für den geplanten Bewegungspark haben wir eine 90 prozentige Bezuschussung des Landes erhalten. Nun sollten wir alles daran setzen, unsere Eishalle als Freizeit- und Erlebnishalle wieder mit Leben zu füllen.

Ich könnte noch auf einiges mehr eingehen, aber das würde den Rahmen sprengen, ist doch alles im Haushalt und den Vorbemerkungen gut erläutert.

Ach ja. Schulden haben wir auch. Ist nicht gut, aber anders kommt ein kommunaler Haushalt schwerlich über die Runden. Schulden war bei uns zu Hause ein Unwort. Schulden machte man einfach nicht. Es wurde sich nur das geleistet, was man auch bezahlen konnte. In dieser großen Bürgerfamilie sieht es nun mal anders aus. Das heißt aber nicht, dass man immer weiter Schulden machen muss. Die müssen auch mal getilgt werden. Die Gesamtverschuldung liegt bei 29.400.000  €. Die Pro Kopfverschuldung bei 1.214,65 €.

Ein Märchen ist, das jeder mit Kopf seine Schulden bezahlt.

Im Haushaltsplan sind einige Kostenstellen mit Sperrvermerken versehen. Wir gehen davon aus, dass diese nochmals in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werden.

Wir beantragen einen weiteren Sperrvermerk auf Seite 45 Akkustikverbesserung im kleinen Sitzungssaal.

In Dreis-Tiefenbach gibt es eine gesperrte Fußgängerbrücke, die zu den neuen Ufern der Sieg führt. Wir stellen heute keinen Antrag auf Mittelbereitstellung in diesen Haushalt, für den Neubau oder die Reparatur der Brücke. Wir stellen den Antrag, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss, mit Ortsbesichtigung, dieser Sache annimmt.

Aus ordnungspolitischen Überlegungen möchten wir die Hundesteuer, die seit 2012 nicht mehr angehoben wurde, maßvoll anpassen.

Wir stellen daher den Antrag, die Hundesteuer generell um 17,86 % anzupassen.

Bei dieser Anhebung würden wir für den 1 Hund unter 100 € im Jahr bleiben, nämlich bei 99 €.

Für 2 Hunde würden 120 € je Hund und Jahr erhoben und für 3 Hunde und mehr 141 € je Hund und Jahr.

Zum Schluss wünschen wir von der UWG jedem ein gutes neues Jahr und uns allen, als Verantwortliche für diese Stadt, eine gute Hand für die Zukunft.

 

Klaus-Peter Wilhelm

Fraktionsgeschäftsführer